Nach § 108c Abs 2 Z 1 EStG ist eine eigenbetriebliche F&E dann prämienbegünstigt, wenn sie „systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen“.

