Im Rahmen von M&A-Transaktionen kommt es regelmäßig vor, dass Umgründungsmaßnahmen erforderlich oder nützlich sind. Allgemein sind unter Umgründungen gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsvorgänge zu verstehen und umfassen insb Verschmelzungen und Spaltungen. Insb bei sog Carve-out-Transaktionen ist die Herauslösung eines Unternehmensteils aus einem Gesamtunternehmen vorzunehmen, wobei eine solche Herauslösung vor, im Zuge und auch nach Abschluss einer M&A-Transaktion umgesetzt werden kann.1033 In der Praxis beinhalten solche Carve-out-Transaktionen häufig Spaltungen. Unter einer Spaltung wird die Übertragung von Vermögensteilen auf eine oder mehrere andere Gesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge verstanden.1034

