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3. Die Haftung beim Beteiligungserwerb

Oberlechner/Wared1. AuflFebruar 2023

Eine Übertragung der Anteile einer Gesellschaft lässt deren eigenen Verbindlichkeiten natürlich unberührt.

Daneben können jedoch den Erwerber der Anteile – abhängig va von der Gesellschaftsform der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden – auch unmittelbare und direkte Haftungsrisiken treffen.

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