Sarah Wared
Durch die deutsche Schuldrechtsreform zum 1. 1. 2002 wurden die zuvor bestehenden Unklarheiten hinsichtlich der Anwendung des Gewährleistungsrechts auf den Unternehmenskauf und dessen Einordnung in das Kaufrecht weitestgehend beseitigt.641 Der Unternehmenskauf wird nun sowohl in Form des Asset Deal als auch des Share Deal unstreitig von § 453 Abs 1 Satz 1 BGB erfasst und unterliegt somit dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht.642

