Peter Oberlechner
5.1 Gesetzliche Rechtsfolgen
Nachstehendes gilt für den Fall, dass ein Unternehmenskaufvertrag zwar Zusicherungen – entweder in der Form von Eigenschaftszusagen (also Gewährleistungen) oder in der Form von Ga Seite 92rantien – enthält, jedoch keine Regelungen dafür trifft, was der Fall sein soll, wenn diese Zusicherungen sich als unrichtig erweisen, und wenn somit lediglich die gesetzlich geregelten Rechtsfolgen zur Anwendung kommen.

