5.1. Allgemeines
Damit über eine Klage in der Sache entschieden werden kann, müssen bestimmte formelle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese Erfordernisse werden Prozessvoraussetzungen (richtig wäre eigentlich: Urteilsvoraussetzungen) genannt. Es gibt positive Prozessvoraussetzungen und negative Prozessvoraussetzungen (= Prozesshindernisse). Liegt ein Prozesshindernis vor oder fehlt eine Prozessvoraussetzung, so ist die Klage mit Beschluss als unzulässig zurückzuweisen. Das Gericht entscheidet danach nicht in der Sache.

