Die Prozessgrundsätze beschreiben die fundamentalen Richtungs- und Wertentscheidungen einer Verfahrensordnung. Dazu gehört einerseits die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Vorgaben – wie Öffentlichkeit und Fairness des Verfahrens sowie Waffengleichheit der Parteien (2.2.) – und andererseits die Aufgabenverteilung zwischen Gericht und Parteien.

