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7.1 Arten der Gewinnermittlung
Nach welcher Art eine Personengesellschaft ihren Gewinn ermittelt, richtet sich nach den folgenden allgemeinen Grundsätzen:
7.1.1 Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG
7.1.1.1 Rechnungslegungspflichtige Unternehmer
Zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG sind verpflichtet („zwingende § 5- Ermittlung“) Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, die der Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB oder nach anderen bundesgesetzlichen Vorschriften unterliegen.
