6.1 Festlegung der Beteiligungsverhältnisse
Der Umfang des Beteiligungsverhältnisses jedes einzelnen Gesellschafters einer Personengesellschaft wird grundsätzlich im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Im Gesellschaftsvertrag wird auch geregelt:
die Höhe der Kapital- oder Sacheinlagen, die die Gesellschafter erbringen müssen;