Überlegungen zu OGH 5 Ob 88/15z
Georg Graf
I. Das Problem
A. Österreichs Bemühungen um die Restitution entzogener Vermögensgüter
Österreich ist seit Längerem intensiv bemüht, von den Nationalsozialisten geraubte Vermögenswerte, die sich in öffentlichem Besitz befinden, an die ursprünglichen Eigentümer bzw deren Nachfahren zu restituieren. Am Anfang der Entwicklung steht das Kunstrückgabegesetz (KRG),1 das sich mit der Restitution entzogener Kunstgegenstände beschäftigt.2 Im Jahr 2001 trat das Entschädigungsfondsgesetz (EF-G)3 hinzu, das die Möglichkeit der sogenannten Naturalrestitution von im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaften eröffnete. Während der Prozess der Rückgabe von Liegenschaften aufgrund des Ablaufs der Antragsfrist nach dem EF-G abgeschlossen ist, handelt es sich bei der Kunstrückgabe um einen auf Dauer angelegten Prozess. Seite 77

