Michael Gruber
I. Einleitung
In Österreich werden Bauwesenversicherungen – obwohl es inzwischen neuere AVB gibt1 – idR aufgrund der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW 1/75, idR in der Fassung 1/1995) abgeschlossen.2 Praktisch werden häufig ergänzend Polizzenklauseln oder Maklerbedingungen vereinbart, die die BW 1/75 ergänzen oder abändern.

