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C. Die Gerichtsorganisation (Hargassner/Ziegelbauer)

Hargassner/Ziegelbauer2. AuflMärz 2022

1. Die zuständigen Gerichte

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Zur Entscheidung über Arbeits- und Sozialrechtssachen sind die ordentlichen Gerichte (§ 1 JN) gemäß § 2 Abs 1 ASGG berufen. Zu den ordentlichen Gerichten zählt gemäß § 2 Abs 2 ASGG das Arbeits- und Sozialgericht Wien, dessen Sprengel gemäß § 2 Abs 3 ASGG das Gebiet des Sprengels des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien umfasst.

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