Die Klage in einer Arbeitsrechtssache hat sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO zu richten. Die arbeitsrechtlichen Besonderheiten werden im Folgenden dargestellt.
Die Klage in einer Arbeitsrechtssache hat sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO zu richten. Die arbeitsrechtlichen Besonderheiten werden im Folgenden dargestellt.
