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B. Das Verfahrensrecht (Hargassner/Ziegelbauer)

Hargassner/Ziegelbauer2. AuflMärz 2022

1. Grundregel

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Die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ist nach der ausdrücklichen Anordnung des § 2 Abs 1 ASGG in die ordentliche Gerichtsbarkeit (§ 1 JN) eingebunden. Soweit daher im ASGG nichts anderes angeordnet ist, sind die für die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Hier kommen insbesondere folgende Gesetze in Betracht:

Jurisdiktionsnorm (JN)

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