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D. Der Urlaubsverbrauch (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

1. Urlaubsvereinbarung

Betriebsurlaub

Urlaub

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Mit der Entstehung des Urlaubsanspruches ist dessen konkrete zeitliche Lage noch nicht fixiert. Diese bedarf – außer im Fall des persönlichen Feiertages (Rz 296a) und im Zusammenhang mit der Pflegefreistellung (Rz 278) – einer (vertraglichen) Vereinbarung zwischen AG und AN.660660Zulässig ist auch eine schlüssige Vereinbarung OGH 9 ObA 88/20m DRdA-infas 2021, 391 (Tinhofer). Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, dass der Urlaub nur einheitlich oder in zwei Teilen (wobei einer mindestens sechs Werktage betragen muss – § 4 Abs 3 UrlG) und außerdem möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden soll (§ 4 Abs 1 UrlG).661661Auf Verlangen eines jugendlichen AN ist der Verbrauch des Urlaubs im Ausmaß von mindestens zwölf Werktagen für die Zeit zwischen 15. 6. und 15. 9. zu vereinbaren (§ 32 Abs 2 KJBG). Eine darüber hinausgehende Urlaubsteilung ist nur dann zulässig und in den gesetzlichen Urlaubsanspruch einzurechnen, wenn sie auf Wunsch des AN zustande gekommen ist.662662OGH 9 ObA 213/92 DRdA 1993, 317 (Vogt) – Prüfungsurlaub eines Rechtsanwaltsanwärters; DRdA 1993, 300 (Eypeltauer) = ZAS 1993, 214 (Resch) – Halbtagesurlaube; siehe auch 9 ObA 350/93 DRdA 1994, 343 (Klein) und Vogt in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht Kap XII Rz 141 f; zum stundenweisen Urlaubsverbrauch 9 ObA 221/02v DRdA 2004, 248 (Mosler). Ferner sind die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des AN gegeneinander abzuwägen (§ 4 Abs 1 UrlG).

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