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C. Das Urlaubsentgelt (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

Urlaub

Urlaubsentgelt

288
Während des Urlaubs behält der AN seinen Anspruch auf Entgelt (§ 6 Abs 1 UrlG). Dieses ist bei Antritt des Urlaubes für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen (Abs 6 leg cit); nimmt der AN nur einen Teil des Urlaubes in Anspruch, so steht ihm das Urlaubsentgelt nur anteilig zu.656656OGH Ob 99/80.

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