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E. Die Abgeltung nicht verbrauchten Urlaubes (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

Urlaub

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Wird das Arbeitsverhältnis beendet, bevor der AN seinen Urlaub verbraucht hat, gebührt dem AN eine (finanzielle) Abgeltung des nicht verbrauchten Urlaubes in Form der Urlaubsersatzleistung.688688Dazu siehe unten Rz 513a. Dazu siehe unten Rz 513a.

Seite 132

Dazu siehe unten Rz 513a.

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