Kollektivvertrag
Kollektivvertragskollision
Kollisionsprobleme treten auf, wenn zwei oder mehrere KV für denselben zeitlichen, örtlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich unterschiedliche Normen über denselben Gegenstand enthalten. Das ArbVG geht davon aus, dass jedes Arbeitsverhältnis nur einem KV unterliegt und darüber hinaus innerhalb eines Betriebes auch nur ein KV zur Anwendung kommen soll (Grundsatz der Tarifeinheit). Dabei sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:Seite 53

