Kollektivvertrag
Normwirkung
Die normativen Bestimmungen eines KV wirken gleich einem Gesetz „von außen“ auf den Arbeitsvertrag ein, ohne dessen Bestandteil zu werden.276 Sie bedürfen daher keiner Transformation in den Einzelarbeitsvertrag und werden auch nicht dessen Inhalt. Sie stellen vielmehr eine eigenständige Rechtsquelle neben dem einzelnen Arbeitsvertrag dar und regeln so das Rechtsverhältnis der Arbeitsvertragsparteien.277 Deshalb schlagen Änderungen des KVSeite 55

