vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Die Organe der Belegschaft (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

Belegschaft

88
Alle jene Personen, die als AN iSd Betriebsverfassung anzusehen179179Zum betriebsverfassungsrechtlichen AN-Begriff siehe oben Rz 74. und im Rahmen eines Betriebes beschäftigt sind, bilden zusammen die (Betriebs-)Belegschaft.180180Das ArbVG verwendet den Begriff „Arbeitnehmerschaft“, siehe zB §§ 38 ff ArbVG. Durch die Bestimmungen des Betriebsverfassungsrechts wird die Belegschaft organisiert und mit einer

Seite 36

Reihe von Rechten ausgestattet. Da sie jedoch nicht die Rechtsfähigkeit einer juristischen Vollperson besitzt, wird sie von der hA als juristische Teilperson angesehen.181181Kietaibl, Arbeitsrecht I12 104 mwN.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte