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A. Wesen und Merkmale (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

Arbeitsvertrag

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In einer liberalen Rechtsordnung, wie der österreichischen, ist Grundlage jeder Leistungsabwicklung im privatrechtlichen Bereich die selbstbestimmt eingegangene vertragliche Bindung. Daher ist auch im Arbeitsrecht Ausgangspunkt der tatsächlichen Leistungserbringung nur eine wirksame, schuldrechtliche Vereinbarung zwischen AN und AG:5454Für die manchmal – insb bei gesellschaftsrechtlich für den AN unüberschaubaren Konstellationen – auftretende Frage, wer AG ist, kommt es auf den redlichen Empfängerhorizont des AN an; vgl OGH 9 ObA 21/99z. der Arbeitsvertrag.5555Dazu grundlegend Tomandl, Wesensmerkmale des Arbeitsvertrages (1971); Bydlinski, Arbeitsrechtskodifikation und allgemeines Zivilrecht (1969). Bei Unwirksamkeit dieses Vertrags verbleiben – abseits § 29 AuslBG – bloß die allgemeinen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsbehelfe, wobei das Ausmaß und die Feststellung strittig sind; dazu Bydlinski, Lohn- und Kondiktionsansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen, in FS Wilburg (1965) 45.

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