Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen12 (2026) Rz 2626
Innerhalb der Rechtsordnung befasst sich das Arbeitsrecht als Fach der Rechtswissenschaften mit jenem Teil des Rechtsregimes, das unselbstständig Erwerbstätige erfasst: Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der unselbstständig Erwerbstätigen.