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G. Methodische Besonderheiten im Arbeitsrecht (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

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Im Arbeitsrecht bestehen tw Abweichungen von allgemeinen methodischen Regelungen. Diese sind in der persönlichen Abhängigkeit des AN von seinem AG begründet und dienen dem Ausgleich des faktisch vorhandenen Ungleichgewichts. So finden sich im Arbeitsrecht typischerweise zwingende Rechtsvorschriften.2828Unter zwingenden Rechtsvorschriften versteht man Vorschriften, von denen Parteien eines Vertrages durch Vereinbarung überhaupt nicht oder nur zT abgehen können. Nur in wenigen Fällen handelt es sich dabei um absolut zwingendes Recht: In diesem Fall können die Vertragsparteien durch Vereinbarung überhaupt keine abweichenden Regelungen setzen. Vielmehr sind arbeitsrechtliche Vorschriften typischerweise bloß relativ oder einseitig zwingend (unabdingbar). In diesem Fall kann nur zugunsten des AN eine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen werden. Dadurch ist das Arbeitsrecht, insb das Individualarbeitsrecht, in erheblichem Maße der privatautonomen Gestaltung entzogen.2929Diese Systematik ist va für den durch die „Sonderrechtsquellen“ des Arbeitsrechts (wie KV und BV) vorgegebenen Stufenbau der arbeitsrechtlichen Rechtsordnung von Bedeutung. Dazu vgl unten Rz 113 ff, 164 ff.

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