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VII. Änderung des Erwerbsgrundes

1. AuflAugust 2019

1. Vorbemerkungen

Im Zusammenhang mit dem Rückerwerb eigener Anteile wird auch die Frage behandelt, welche Rechtsfolgen eine spätere Änderung des Erwerbsgrundes nach sich ziehen könnte. Angesprochen werden dabei Erwerbsfälle, bei denen sich der ursprüngliche Grund für den Rückerwerb nachträglich ändert und etwa obligationis causa erworbene eigene Anteile nicht veräußert, sondern in weiterer Folge eingezogen werden. Stand der Rückerwerbsgrund zum Zeitpunkt des Erwerbs zweifelsfrei fest und ändert sich dieser zu einem späteren Zeitpunkt dennoch, soll dies – so die überwiegende Auffassung im Schrifttum – rückwirkend nichts an der steuerlichen Einordnung ändern.11311131 Vgl Tanzer, Der Rückerwerb eigener Aktien – Rechtsgrundlagen und steuerrechtliche Auswirkungen, in Bernat/Böhler/Weilinger (Hrsg), Zum Recht der Wirtschaft, FS Krejci (2001) 1713 (1730); Moser, Die Einstufung des Erwerbs eigener Aktien als Einlagenrückzahlung versus Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, GesRZ 2010, 102 (105); Kirchmayr, Besteuerung von Beteiligungserträgen (2004) 250 ff; dazu auch Marschner, Einlagen in Kapitalgesellschaften (2015) 704. Anders beurteilt wird ein solcher Fall offenbar von Kirchmayr/Eichinger, die von einem rückwirkenden Ereignis iSd § 295a BAO ausgehen.11321132 Siehe Kirchmayr/Eichinger, Rückkauf eigener Aktien, in Kirchmayr/Mayr (Hrsg), Besteuerung der grenzüberschreitenden Konzernfinanzierung (2012) 159 (164). Ob eine Umqualifizierung zu einem späteren Zeitpunkt denkbar und wenn ja, ob das verfahrensrechtliche Instrument des rückwirkenden Ereignisses gem § 295a BAO für eine spätere Umqualifizierung geeignet ist, bildet Gegenstand des ersten Unterkapitels. Hiervon sind jene Fälle abzugrenzen, in denen von Beginn an eine Ungewissheit über den für die steuerliche Einordnung maßgeblichen Sachverhalt besteht. Im Schrifttum wird hierfür eine vorläufige Veranlagung gem § 200 BAO als Mittel zur Überbrückung genannt.11331133 Vgl Tanzer, Der Rückerwerb eigener Aktien – Rechtsgrundlagen und steuerrechtliche Auswirkungen, in Bernat/Böhler/Weilinger (Hrsg), Zum Recht der Wirtschaft, FS Krejci (2001) 1713 (1730 f); dazu auch Moser, Die Einstufung des Erwerbs eigener Aktien als Einlagenrückzahlung versus Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, GesRZ 2010, 102 (105). Die Anwendbarkeit dieses Verfahrenstitels auf den Anteilsrückerwerb wird im nachfolgenden Unterkapitel untersucht.

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