1. Erwerb obligationis causa auf Gesellschaftsebene
1.1 Ansatz der eigenen Anteile als steuerliches Wirtschaftsgut
Aus Sicht der Gesellschaft führt der betrieblich veranlasste Erwerb eigener Anteile zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Betriebsvermögens. Dieses ist der Rsp zufolge nach den Vorgaben des § 6 Z 2 EStG zu aktivieren.822 Zwingendes Steuerrecht durchbricht somit die Maßgeblichkeit des unternehmensrechtlichen Ausweises eigener Anteile als Abzugsposten vom Nennkapital.823 Nachdem von einer weitgehenden Deckungsgleichheit des steuerlichen Wirtschaftsguts- und des unternehmensrechtlichen Vermögensgegenstandsbegriffs auszugehen ist,824 mag eine solche Abweichung überraschen. Den eigenen Anteilen kann jedoch auch nach der Ausweisänderung in der UGB-Bilanz die Vermögensgegenstandeigenschaft nicht gänzlich abgesprochen werden. Wie gezeigt werden konnte, sprechen aus unternehmensrechtlicher Sicht weiterhin gute Gründe für eine zumindest abstrakte Bilanzierungsfähigkeit der eigenen Anteile, der, aufgrund der abweichenden Vorgaben des § 229 Abs 1a UGB, nicht zum Durchbruch verholfen wird.825 Wenn im Schrifttum gefordert wird, dass ein Bilanzansatz in der Steuerbilanz eines § 5 Abs 1 EStG-Gewinnermittlers nur infrage kommt, wenn nach den unternehmensrechtlichen GoB eine Bilanzierungsfähigkeit besteht,826 kann diese für die eigenen Anteile bejaht werden und stellt kein Ausschlusskriterium dar.

