Wenn wir als Berater im Finanzstrafrecht im Alltag gefragt werden, was wir so tun, dann begegnen wir oftmals der Einschätzung, dass unsere Tätigkeit vor allem in der Teilnahme an finanzstrafrechtlichen Verhandlungen und deren Vorbereitung besteht. Das ist jedoch viel zu kurz gegriffen, zumal jeder, der einmal die Erfahrung gemacht hat, zwei Tage vor der Verhandlung als Verteidiger beauftragt zu werden, weiß, dass in der Verhandlung – wenn überhaupt – nur mehr Schadensbegrenzung betrieben werden kann. Das Tätigkeitsfeld eines finanzstrafrechtlichen Beraters/Verteidigers ist viel umfangreicher und beginnt im Optimalfall viel früher. Grob kann man unsere Beratungstätigkeit zeitlich in drei Phasen einteilen:

