vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (Hübner/Lang)

Hübner/Lang1. AuflOktober 2021

6.1. Die Beschwerde an das BFG (§ 150 FinStrG)

Als einziges ordentliches Rechtsmittel ist gegen alle Erkenntnisse sowie die im Verfahren ergehenden Bescheide, ebenso gegen die Ausübung unmittelbarer finanzbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, die Beschwerde möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!