7.1 Unionsrechtliche Schranken bei der Einführung von CO2-Steuern
Bei der Einführung von CO2-Steuern ist das Unionsrecht von entscheidender Bedeutung. Das Unionsrecht determiniert primärrechtliche Schranken, die bei der Ausgestaltung von CO2-Steuern zu beachten sind. Zunächst ist zu klären, ob die Kompetenz zur Einführung von CO2-Steuern bei den Mitgliedsstaaten oder der EU liegt. Dabei ist zu untersuchen, welche möglichen Kompetenzgrundlagen herangezogen werden können. Sollte die EU die Kompetenz haben, im Bereich der CO2-Steuern Regelungen zu erlassen, ist zu bestimmen, durch welche rechtlichen Akte Organe der EU im Bereich der CO2-Steuer tätig werden könnten und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Darüber hinaus wird analysiert, welchen Einfluss bereits bestehende Harmonisierungsmaßnahmen auf die Ausgestaltung von CO2-Steuern in der EU haben. Dabei wird vor allem auf die EnergieStRL eingegangen, die einen unionsrechtlichen Rahmen für die Besteuerung von Energieerzeugnissen setzt. Dies ist vor allem für CO2-Steuern, die dem Kraftstoffansatz1466 folgen, von großer Relevanz.

