8.1 CO2-Steuern vor dem Lichte des Welthandelsrechts
Bei der Ausgestaltung von CO2-Steuern sind nicht nur nationale und unionsrechtliche Anforderungen, sondern auch Schranken, die sich aus dem Handelsrecht ergeben, zu beachten.2255 Das Regelungswerk der Welthandelsorganisation (WTO) nimmt dabei eine zentrale Stellung ein und erfüllt eine wichtige Ordnungsfunktion im internationalen Handelsrecht. Teil des WTO Regelungswerks ist das „General Agreement on Tariffs and Trade“2256 (GATT). Das GATT ist ein multilateraler Vertrag, welcher Bestimmungen für den internationalen Handel von Gütern festlegt. Das Vertragswerk ist von 164 Jurisdiktionen unterzeichnet,2257 womit dem GATT eine zentrale Stellung bei der Liberalisierung des Welthandels zukommt.2258 Zentrales Ziel des GATT ist die Sicherstellung der offenen Märkte und der Nichtdiskriminierung ausländischer Produkte. Produkte, die aus dem Ausland importiert werden, unterliegen durch das GATT dem Grundsatz der Inländergleichbehandlung.2259 Der Logik des GATT folgend, dürfen Steuern nicht in einer Weise angewendet werden, die ausländische Produkte diskriminieren.

