Um Abgaben erheben und festsetzen zu können, hat die Abgabenbehörde Ermittlungshandlungen zu tätigen. Dies geschieht einerseits durch Prüfung der Abgabenerklärungen und andererseits durch Beweisverwertung. Die Behörde hat zB unvollständige Angaben zu ergänzen und nicht eindeutige Parteienerklärungen aufzuklären.

