vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Achter Abschnitt: Ermittlung der Grundlagen für die Abgabenerhebung und Festsetzung der Abgaben (Brennsteiner/Kovacs)

Brennsteiner/Kovacs11. AuflJänner 2021

Um Abgaben erheben und festsetzen zu können, hat die Abgabenbehörde Ermittlungshandlungen zu tätigen. Dies geschieht einerseits durch Prüfung der Abgabenerklärungen und andererseits durch Beweisverwertung. Die Behörde hat zB unvollständige Angaben zu ergänzen und nicht eindeutige Parteienerklärungen aufzuklären.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte