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Siebenter Abschnitt: Erhebung der Abgaben (Brennsteiner/Kovacs)

Brennsteiner/Kovacs11. AuflJänner 2021

Im Steuerrecht gilt der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Die Abgabenbehörde hat ua die Verpflichtung, darauf zu achten, dass künftige Abgabenansprüche ermittelt, erfasst, wirksam festgestellt und eingebracht werden können. Dies kann mithilfe von Erhebungen und der Sammlung von Kontrollmaterial (sog Kontrollmitteilungen) im Abgabenverfahren erfolgen.

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