Lesen Sie §§ 108 bis 110 BAO.
Fristen sind sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Abgabenbehörde von Bedeutung. Mit dem Ablauf einer Frist können sowohl Rechtsverluste als auch Verpflichtungen eintreten. Wird zB ein Anbringen zu spät eingebracht, ist es zurückzuweisen.

