Erledigungen einer Abgabenbehörde lassen sich in Bescheide und sonstige Erledigungen unterteilen. Bescheide müssen – im Gegensatz zu sonstigen Erledigungen – schriftlich ergehen.
Verfahrensrechtliche Bescheide schließen ein Verfahren bzw einen Verfahrensabschnitt ab. Gegen sie ist die Erhebung einer Beschwerde zulässig.

