14.1. Das internationale Umfeld
Zur steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften gibt es aufgrund der unterschiedlichen Behandlung solcher Rechtsgebilde im jeweils nationalen Steuerrecht keinen internationalen Konsens. Die Ertragsbesteuerung von Mitunternehmerschaften liegt in der nationalen Ertragsteuerautonomie der einzelnen Staaten. Welcher Person bestimmte Einkünfte nach steuerlichen Gesichtspunkten zuzurechnen sind, ist nicht Gegenstand der DBA-rechtlichen Zuordnung von Besteuerungssubstrat. Die Frage der Zurechnung von Einkünften ist eine unilateral eigenständig zu beantwortende Frage, die Art 3 Abs 2 OECD-MA dem jeweiligen Anwenderstaat überantwortet.1 Unterschiedliche Konzepte für die Besteuerung von Personengesellschaften sind die Folge.

