15.1. Das Beispiel der slowakischen K.S.
15.1.1. Der Typenvergleich
Infolge der unterschiedlichen Qualifikation von Rechtsgebilden in Österreich und in der Slowakei haben Gestaltungen unter Einschaltung einer slowakischen kommanditná spolocnost (K.S.) eine gewisse Bedeutung gewonnen. Die K.S. ist aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts nach dem bei der Qualifikation ausländischer Rechtsgebilde anzuwendenden Typenvergleich1 eine einer österreichischen Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform.2 In Anwendung österreichischen Steuerrechts gilt die K.S. demnach als Mitunternehmerschaft, deren Gewinne nach dem Durchgriffsprinzip besteuert werden und nicht der K.S., sondern ihren Gesellschaftern zugerechnet werden. Es ist also nicht die K.S. das Steuersubjekt, sondern deren Gesellschafter. Aus DBA-rechtlicher Sicht sind die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Kommanditisten einer slowakischen K.S. der Verteilungsnorm für Unternehmensgewinne (Art 7 DBA-SK)3 zuzuordnen, weil der Betrieb der Personengesellschaft DBA-rechtlich als anteilige Betriebsstätte ihrer Gesellschafter gilt.4 Folglich sind die Gewinne eines Kommanditisten aus seiner Beteiligung an der slowakischen K.S. gemäß Art 23 Abs 2 lit a DBA-SK in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) steuerfrei.

