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6. Die Betriebsstätte im österreichischen Steuerrecht (Bendlinger)

Bendlinger4. AuflJuli 2020

6.1. Die Betriebsstätte im österreichischen Ertragsteuerrecht

Der innerstaatliche Betriebsstättenbegriff ist in § 29 BAO definiert und für jene Normen des österreichischen Steuerrechts relevant, die an das Bestehen einer Betriebsstätte steuerliche Folgen knüpfen.11Ausführlich zum Betriebsstättenbegriff gemäß § 29 BAO: Bachner, Der Betriebsstättenbegriff nach dem innerstaatlichen Abgabenrecht, SWI 2002, 284 (284 ff). § 29 BAO findet im Wege des § 1 BAO auf alle bundesrechtlich geregelten Abgaben Anwendung. Für Eisenbahnunternehmen, Bergbauunternehmen und Unternehmen, die der Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, Erdöl oder dessen Derivaten dienen, ist der Betriebsstättenbegriff in § 30 BAO definiert.

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