3.1. Einleitung
Die ärztliche Tätigkeit verlangt hin und wieder, dass Arzneimittel nicht nur gemäß ihrer zugelassenen Indikation eingesetzt werden müssen, sondern auch außerhalb dieser Indikation bzw sogar ohne überhaupt jemals eine entsprechende Zulassung in Österreich – ob zentral oder national – erhalten zu haben. Teilweise ist der Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel spezifisch geregelt, teilweise handeln Ärzte bei der Verabreichung dieser Produkte an Patienten quasi im rechtlichen Graubereich.

