In den Anlagen 1 und 2 zur SKS-PV werden beispielhaft Risikobereiche aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus außerordentlichen Sachverhalten aufgezählt, die jedenfalls in die Beurteilung einzubeziehen sind. Als Risikobereiche aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Anlage 1 SKS-PV) werden hier Zinsaufwand, Lizenzaufwand, Verrechnungspreisdokumentation und Shared Service Center genannt. Als Risikobereiche aus außerordentlichen Sachverhalten (Anlage 2 SKS-PV) werden bspw Verlagerung von Betrieben und Teilbetrieben, Funktionsverlagerungen, neue Transaktionen und deren Änderungen betreffend Waren, Dienstleistungen, Finanzierungen, IP und Änderungen in der Konzernfinanzierung genannt. Diese Aufzählung macht deutlich, welche Bedeutung der österreichische Gesetzgeber auch der Verrechnungspreisthematik bei der Einführung eines Steuerkontrollsystems beimisst.

