Die Schuld eines Täters kann unterschiedliche Ausprägungen aufweisen. Das Spektrum reicht von leichter Fahrlässigkeit über grobe Fahrlässigkeit, bedingten Vorsatz bis hin zur Wissentlichkeit und Absichtlichkeit. Auf die im Finanzstrafrecht am häufigsten relevanten Schuldformen wird im Folgenden eingegangen. Die Schuldfrage wird zum Tatzeitpunkt – das ist bspw der Zeitpunkt, an dem die unrichtige Steuererklärung eingebracht bzw der unrichtige Abgabenbescheid erlassen wird – beurteilt.18

