vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.4. Sorgfaltsmaßstab – subjektive Tatseite

Lang/Seilern-Aspang1. AuflJänner 2020

Die Schuld eines Täters kann unterschiedliche Ausprägungen aufweisen. Das Spektrum reicht von leichter Fahrlässigkeit über grobe Fahrlässigkeit, bedingten Vorsatz bis hin zur Wissentlichkeit und Absichtlichkeit. Auf die im Finanzstrafrecht am häufigsten relevanten Schuldformen wird im Folgenden eingegangen. Die Schuldfrage wird zum Tatzeitpunkt – das ist bspw der Zeitpunkt, an dem die unrichtige Steuererklärung eingebracht bzw der unrichtige Abgabenbescheid erlassen wird – beurteilt.1818Tipold in Höpfel/Ratz, WK2 StGB § 4 Rz 2.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte