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3.5. Verbandsverantwortlichkeit

Lang/Seilern-Aspang1. AuflJänner 2020

3.5.1. Allgemeines

Die Verbandsverantwortlichkeit soll entsprechend den Gesetzesmaterialien eine zusätzliche Motivation für Verbände bzw insbesondere für deren Gesellschafter sein, Maßnahmen ein

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zuführen, die ausreichen, um eine Begehung von Taten durch ihre Entscheidungsträger bzw Mitarbeiter zu verhindern.

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