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2.8. Beendigung der begleitenden Kontrolle

Rzeszut/Trauner1. AuflJänner 2020

Den einbezogenen Unternehmern ist es jederzeit erlaubt, gemeinsam das Regime der begleitenden Kontrolle zu verlassen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. In diesem Fall hat das Finanzamt die Geltungsdauer der begleitenden Kontrolle bescheidmäßig festzustellen.

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