Das System der begleitenden Kontrolle bietet für Abgabepflichtige Vorteile, denn durch die Möglichkeit, jederzeit (bzw zumindest im Rahmen von Quartalsbesprechungen) von der Abgabenbehörde Rechtsauskünfte zu verlangen, kann sich die Rechtssicherheit für Abgabepflichtige stark erhöhen. Da die Rechtsauskünfte keine Rechtsverbindlichkeit im Sinne einer Bescheidform aufweisen, ist die damit erlangte Rechtssicherheit zwar nur eine „relative“. Schlagend wird dieser Rechtsschutz nur in den Fällen von „Treu und Glauben“, dh überall dort, wo eine Maßnahme der Rechtskraftdurchbrechung im Ermessen der Abgabenbehörde liegt. Gleichzeitig kann der Abgabepflichtige jedoch den Wissensstand der Abgabenbehörde durch eine aktive Rechtsauskunfts- und Offenlegungspolitik erhöhen, sodass zu einem späteren Zeitpunkt eine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Abgabenbehörde deutlich schwieriger und damit unwahrscheinlicher wird.

