Die mit der Durchführung der begleitenden Kontrolle betrauten Organe des Finanzamts, also die prüfenden Betriebsprüfer, müssen vom Finanzamt mit einem eigenen Prüfungsauftrag, dem Auftrag zur begleitenden Kontrolle, ausgestattet werden (§ 153f Abs 3 BAO). Dieser Prüfungsauftrag hat die von der begleitenden Kontrolle umfassten Abgabenarten zu enthalten und an alle Unternehmer des Kontrollverbunds zu ergehen. Hierbei handelt es sich um einen Bescheid, der – wie auch ein Prüfungsauftrag für eine Außenprüfung – mit keinem gesonderten Rechtsmittel angefochten werden kann. Der Prüfungsauftrag muss via FinanzOnline zugestellt werden und ist bei Beginn der begleitenden Kontrolle, der mit dem ersten persönlichen Kontakt des Prüfungsorgans mit einem Vertreter des Unternehmens gleichzusetzen ist, vorzuweisen.

