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2.3. Wechsel in die begleitende Kontrolle

Rzeszut/Trauner1. AuflJänner 2020

Nachdem die Erfüllung der Voraussetzungen für den Wechsel in die begleitende Kontrolle für die jeweiligen Unternehmer mit Bescheid nach § 153c Abs 4 BAO festgestellt wurde, hat das für die begleitende Kontrolle zuständige Finanzamt den Zeitpunkt für den Wechsel in die begleitende Kontrolle bescheidmäßig zu verfügen (§ 153d Abs 1 BAO).

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