Das für den Antragsteller zuständige Finanzamt hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen. Sind diese erfüllt, ist der Antrag an alle jeweils zuständigen Abgabenbehörden der übrigen vom Antrag umfassten Abgabepflichtigen weiterzuleiten. Ist auch nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Antrag mit Bescheid abzuweisen.

