Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde in der Bundesabgabenordnung mit der „begleitenden Kontrolle“ erstmals eine Alternative zur Außenprüfung geschaffen, die Großunternehmen auf Antrag offensteht. Die begleitende Kontrolle ist als „Tauschgeschäft“ zum wechselseitigen Vorteil zwischen dem Finanzamt und dem Abgabepflichtigen gestaltet: Unternehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sollen mit der Teilnahme an der begleitenden Kontrolle für mehr Transparenz im Gegenzug Rechtssicherheit erhalten.1

