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IX. Die Rechtsfolgen bei Kündigung des Versicherungsvertrages

Altrichter1. AuflMärz 2025

Wird der Versicherungsvertrag von einer Partei gekündigt, löst er sich mit Wirkung ex nunc auf. Anders als der Rücktritt vom Versicherungsvertrag wirkt die Kündigung damit in die Zukunft.18291829 Gierke, JherJB 1914, 355 (387).

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