Wird der Versicherungsvertrag von einer Partei gekündigt, löst er sich mit Wirkung ex nunc auf. Anders als der Rücktritt vom Versicherungsvertrag wirkt die Kündigung damit in die Zukunft.1829
Wird der Versicherungsvertrag von einer Partei gekündigt, löst er sich mit Wirkung ex nunc auf. Anders als der Rücktritt vom Versicherungsvertrag wirkt die Kündigung damit in die Zukunft.1829
