An der enormen Bedeutsamkeit des Versicherungsrechts ist in der heutigen Zeit kaum zu zweifeln, umso interessanter ist die in der Lit von verschiedenen Autoren als vernachlässigt beschriebene Untersuchung der Entwicklung des Versicherungsrechts in den letzten Jahrzehnten. Neugebauer3 bspw bezeichnet den Versicherungsvertrag sogar als „Stiefkind der historischen Forschung“.4 Klar ist jedoch, dass der wirtschaftliche Gedanke der Versicherung schon auf die Zeit der Babylonier, Ägypter, Griechen, Römer und Hebräer zurückgeht. Die Beobachtung, dass sich ein ungewisses Ereignis über einen bestimmten Zeitraum bei einer bloß geringen Zahl von Gefährdeten verwirklicht, führte bereits damals zur Idee die finanziellen Auswirkungen des ungewissen Ereignisses auf eine Gemeinschaft Gleichgefährdeter zu verteilen. Mit Schadenseintritt entstand dem konkret Betroffenen ein Rechtsanspruch – auf Schadenersatz oder Deckung des durch ein bestimmtes Lebensereignis entstandenen Aufwandes – gegen diese Gefahrengemeinschaft.5

