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I. Einleitung

Altrichter1. AuflMärz 2025

In Österreich umfasste das Prämienvolumen der Lebens-, Kranken-, Schadens-, Kfz- und Unfallversicherungen im Jahr 2023 über 20 Milliarden Euro.11 VVO, Jahresbericht 2023, 2. Nach dem Statista Research Department liegt die Summe der verrechneten Prämien für die genannten Versicherungssparten bereits seit dem Jahr 2010 stets über 16 Milliarden Euro und ist außerdem in der Kranken-, Schadens-, Kfz- und Unfallversicherung und damit in allen Versicherungssparten außer der Lebensversicherung seit 2010 gestiegen.22 Vgl Statista Research Department, Prämienvolumen der Versicherungen in Österreich von 2010 bis 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/611865/umfrage/praemienvolumen-der-versicherungen-in-oesterreich/(abgerufen am 14.07.2024). Diese Zahlen verdeutlichen die wirtschaftliche Bedeutung von Versicherungsverträgen. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen ist der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Vorbeugung verschiedener Risiken von besonderer Relevanz. Ebenso wichtig für den VN ist die Wahl des „richtigen“ VR, wobei ua Abwägungen hinsichtlich der Prämienhöhe oder auch des konkreten Umfanges des Versicherungsschutzes für die konkrete Entscheidung ausschlaggebend sein können. Allerdings können diese Abwägungsüberlegungen auch für die Lösung vom Versicherungsvertrag von Bedeutung sein, wenn sich zB für den VN ergibt, dass ein anderer VR niedrigere Prämien verrechnet oder auch die durch den konkreten Vertrag abgesicherten Gefahren eher den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Diese und weitere Überlegungen zeigen, wie wichtig es ist, sich nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages auch wieder vom Vertrag lösen zu können. Die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages ist insb bei einer langen Bindung an ein und denselben Vertragspartner bedeutsam. Denn auch wenn der Vertragsabschluss anfangs gewollt ist und der Vertragspartner sorgfältig ausgesucht wurde, kann zB eine Änderung der Bedürfnisse, eine Erschütterung des Vertrauensverhältnisses oder auch eine Änderung der Marktlage den Wunsch zur Kündigung eines Versicherungsvertrages hervorrufen.

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