vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Kraftfahrzeug

Windsteiger1. AuflNovember 2018

Gemäß § 2 Abs 2 EKHG ist der Begriff des KFZ iSd KFG von 1967 auszulegen. § 2 Abs 1 KFG bestimmt, dass ein KFZ ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug ist, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird.2828 Neumayr in Schwimann, ABGB-TaKom4 § 2 EKHG Rz 6; Apathy, EKHG § 2 Rz 5. Das EKHG ist jedoch gem § 1 Abs 2 lit c KFG auf Fahrzeuge, die eine Bauartgeschwindigkeit von 10 km/h nicht überschreiten, nicht anzuwenden.2929 Apathy, EKHG § 2 Rz 6; Neumayr in Schwimann, ABGB-TaKom4 § 2 EKHG Rz 6. Ob eine behördliche Zulassung für das KFZ erforderlich ist oder tatsächlich besteht oder ob sich der Unfall auf einer öffentlichen Straße zugetragen hat, ist für dessen Anwendbarkeit aber ohne Bedeutung.3030 Riedler, ZR IV SchRBT GesSch4 Rz 7/9; Schauer in Schwimann/Kodek, ABGB VII4 § 2 EKHG Rz 11; RIS-Justiz RS0058090, zuletzt OGH 7. 2. 2007, 2 Ob 13/07m. Daher sind auch KFZ mit FAS, die durch technisch freigemachte Energie angetrieben werden, nicht an Gleisen gebunden sind, eine Bauartgeschwindigkeit von 10 km/h überschreiten und zur Verwendung auf Straßen bestimmt sind, KFZ iSd EKHG.3131 Vgl Hammel, Fahrerassistenzsysteme 32.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!